Auf "ags-aktuell.de" befinden sich Beiträge aus Bund und Ländern, von den Arbeitsforen sowie von Organisationen und Verbänden, die sich mit AGS- relevanten Themen befassen.
Die Inhalte entsprechen nicht immer den Vorstellungen der SPD und werden nicht immer von der AGS geteilt. Sie dienen aber als Diskussionsgrundlage.
Beiträge aus den Ländern und Bezirken werden gerne aufgenommen, bitte an den Redakteur (andre.bruemmer@ags-bund.de) senden.
Info: Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden haben wir alle Fotos zu älteren Beiträgen gelöscht. Wir bitten um Verständnis.
André Brümmer
Redakteur
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Der Bundesvorstand der AGS lädt Euch ein zu einer Diskussion über die
Soziale Lage von Selbständigen in Deutschland.
Eine entsprechende Untersuchung wurde vom Bundesministerium für Arbeit an DIW Econ und Infos vergeben.
Maximilian Priem (DIW Econ), einer der Mitautoren der Studie, wird uns die zentralen Aussagen der Arbeit vorstellen und mit uns die politischen Schlussfolgerungen diskutieren.
Die Video-Konferenz findet statt am 6. Mai 2026, 13:00 bis 14:30 Uhr.
Einwahllink für das Zoom-Meeting:
https://us06web.zoom.us/j/88972752012?pwd=BfbOgBPZIrEftdqahc2im6ysR4kvdn.1
Meeting-ID: 889 7275 2012
Kenncode: 220364
Angesichts der aktuellen Krisen und des Reformbedarfs der Sozialversicherungssysteme kommt der Frage nach der sozialen Absicherung von Selbständigen eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Themen wie Altersvorsorge, Krankenversicherung sowie Einkommenssicherheit stehen dabei im Fokus der politischen Debatte.
Die Veranstaltung bietet die Gelegenheit, die Ergebnisse der Studie aus erster Hand kennenzulernen, kritisch zu hinterfragen und gemeinsam zu diskutieren, welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um die Situation von Selbständigen nachhaltig zu verbessern.
Wir freuen uns auf eine lebendige und konstruktive Diskussion mit Euch.
Renate Kürzdörfer und Ralph Weinbrecht
Bundesvorsitzende der AGS
Am 17..4. und 18.4. fand in Barcelona die erste große Veranstaltung der GPM (Global Progressive Mobilisation) statt.
Die GPM wird von den politischen Plattformen der Partei der Europäischen Sozialisten und Demokraten (PES), der Sozialistischen Internationale (SI) und der Progressiven Allianz (PA) getragen.
Unter dem Dach der GPM sind führende politische und strategische Netzwerke eingeladen, ihre gemeinsame Wirkung zu verstärken und Synergien sowie die Abstimmung zwischen globalen Akteuren der Mitte-Links-Bewegung zu fördern. Zu den im Jahr 2026 eingeladenen Partnerorganisationen zählen internationale progressive Organisationen, Gewerkschaften, Stiftungen, Thinktanks und Nichtregierungsorganisationen, die dasselbe Ziel verfolgen.
Über 116 Vortragende aus 40 Ländern diskutierten in 34 separaten Sitzungen Analysen, Ideen, Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten globaler und gesellschaftlicher Natur- die Themen finden sich unter https://globalprogressivemobilisation.org/en/program.
Zahlreiche Päsidenten, Premierminiaster, Minister und Staatsekretäre, Experten und Vertreter gesellschafter Gruppen aller Art trugen konstruktiv zum Erfolg dieser Veranstaltung teil - die Teilnehmerliste findet sich unter https://globalprogressivemobilisation.org/en/speakers.
Wer sich die Highlights der Reden im Plenum ansehen möchte, findet eine Zusammenfassung (~2 Std, mehrsprachig) unter: LINK
Von SE4DS- Partner Patrick Ardoin erhielten wir folgenden Beitrag:
Propositions de la Commission Nationale Entreprises pour la décarbonation de l'économie et la mise en place d'une stratégie énergétique adaptéePropositions de la Commission Nationale Entreprises pour la décarbonation de l'économie et la mise en place d'une stratégie énergétique adaptée
Brüssel, 30.3.2026
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer, veröffentlicht in DIHK-Thema der Woche:
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Berlin/Brüssel, 30.3.2026. Aus: ZDH kompakt:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks , ZDH nimmt zum Paket zur Konsolidiereung des digitalen Rechtsrahmens der EU- Kommission Stellung:
Digitaler Omnibus:
Fairen Datenzugang sichern, Datenverarbeitung erleichtern!
Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 ein Paket zur Konsolidierung des digitalen
Rechtsrahmens vorgelegt. Dieser „Digitale Omnibus“ zu Daten und zur Datenschutz-
Grundverordnung soll gewährleisten, dass es im EU-Binnenmarkt eine einheitliche
Rechtsgrundlage für die Nutzung und Weitergabe von Daten gibt.
Brüssel, 30.03.2026
Einführung
Das deutsche Handwerk begrüßt das Ziel der EU-Kommission, die Belastungen für
Handwerksbetriebe und KMU auf europäischer Ebene um 35 Prozent zu reduzieren. Der
Omnibus-Vorschlag der Kommission ist hierzu ein Baustein. Er sieht eine Reihe von
Anpassungen vor, die unter anderem das Europäische Datenschutzgesetz „Data Act“, die
e-Privacy Richtlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das KI-Gesetz
betreffen. Ziel ist es, die Umsetzung zu erleichtern und das regulatorische Umfeld für
KMU berechenbarer und innovationsfreundlicher zu gestalten.
Der Reformprozess darf nicht dazu missbraucht werden, einem Großteil der Wirtschaft,
vornehmlich KMU, wichtige Rechtsgrundlagen für eine fairen Wettbewerb zu entziehen.
Forderungen für das Gesetzgebungsverfahren
a) Data Act
Die folgenden Änderungen im Data Act unterminieren die ursprüngliche Zielsetzung und
Zweckmäßigkeit des Data Acts. Sie sind unnötig, denn sie würden uns hinter den bereits
erreichten Stand zurückwerfen. Einschränkungen beim Data Act gilt es zu verhindern.
Der neue für Artikel 2 vorgeschlagene Absatz 4 c vereinfacht nicht, sondern legt nahe,
dass das Herunterladen von Daten nicht notwendigerweise im Datenzugang beinhaltet
ist. Eine solche reine Ansichts-Variante (read only) wäre für Handwerksbetriebe jedoch
unzureichend. Dateninhaber könnten dann verhindern, dass Nutzer und Drittanbieter
die Daten transferieren und verarbeiten können.
Betriebe als Nutzer von vernetzten Geräten müssen in die Lage versetzt werden, diese
Daten auch übertragen oder herunterladen zu können. Ansonsten bleibt der
Datenzugang ein rein theoretischer und somit zwecklos.Die vorgesehene Regelung zum erweiterten Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Artikel
4(§8) und 5(§11) schafft einen pauschalen Vorwand, um Daten zurückzuhalten. Bereits
ein vermutetes Risiko bei Drittlandübertragungen könnte die Datenweitergabe stoppen.
Bereits jetzt ist der Geschäftsgeheimnisschutz ausreichend adressiert. Damit der Data
Act seine Zielsetzung erreicht, muss aber weiterhin sichergestellt werden, dass die
Beweislast beim Dateninhaber verbleibt. Sonst verhindert Bürokratie die Datennutzung.
b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die geplanten Änderungen sind zu begrüßen.
Die Ergänzung in Art 41a) im Hinblick darauf, wann verschlüsselte (pseudonymisierte)
Daten nicht als personenbezogene Daten gelten, ist in diesem Kontext positiv zu sehen.
Pseudonymisierte Daten sollen in der Regel nicht mehr als personenbezogen gelten.
Dies würde die Datenverarbeitung bei weniger risikoreichen KI-Anwendungen in
Handwerksbetrieben wesentlich erleichtern.
Positiv ist die Einführung von Artikel 88c. Er stellt klar, dass sich Unternehmen auf
berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6(1)(f) DSGVO berufen können. Es muss möglich
sein, personenbezogene Daten für das Training, das Testen und die Validierung von
KI-Systemen und -Modellen zu verarbeiten.
c) Plattform to Business-Verordnung (P2B)
Die Prinzipien der P2B-Verordnung müssen beibehalten werden.
Gerade für Handwerksbetriebe und KMU sind die Schutzvorschriften bei P2B wichtig: Sie
beugen unerwarteten Kontosperrungen, intransparenten Rankings und willkürlichen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Nicht alle P2B-Schutzvorschriften gehen in der Regulierung digitaler Märkte (Digital
Services Act, DSA, und Digital Markets Act, DMA) auf. Zudem betreffen diese nur große
Plattformen. Eine komplette Abschaffung der P2B-Vorschriften würde daher
Gesetzeslücken schaffen, die sich vor allem auf Handwerksbetriebe negativ auswirken
würden.